Reisebestimmungen

Abschluß des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien erfolgen kann, bietet der Kunde der Fa. Ehlebus den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Ehlebus zustande. Die Annahme durch Ehlebus bedarf keiner bestimmten Form. Ehlebus wird nach Anmeldung der Mindesteilnehmerzahlen dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. 1.3 Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen oder in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist Ehlebus lediglich Reisevermittler, falls nicht aus sonstigen Umständen der Anschein begründet wird, die vertraglich vorgesehenen Reiseleistungen werden von Ehlebus in eigener Verantwortung erbracht. Ehlebus haftet bei vermittelten Fremdleistungen für die ordnungsgemäße Reisevermittlung, nicht für die ordnungsgemäße und mangelfreie Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Reisevermittlung gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß der nachfolgenden Ziff. 10.4.

2. Zahlung

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises (mindestens € 50,00) zu zahlen. 2.2 Der restliche Reisepreis ist spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Ehlebus wird dem Reisenden die für die Durchführung der Reise erforderlichen oder vorgesehenen Reiseunterlagen nach Erhalt der Restzahlung aushändigen. Ehlebus ist zur Aushändigung der Reiseunterlagen nicht verpflichtet, bevor der Gesamtreisepreis gezahlt ist. 2.3 Bei kurzfristigen Reisebuchungen, insbesondere bei Buchungen innerhalb einer Frist von 2 Wochen vor Reisebeginn hat der Kunde Zug um Zug gegen Übergabe der Reisebestätigung den vollständigen Reisepreis zu zahlen.

3. Leistungen

3.1. Die vertraglich geschuldeten Leistungen richten sich nach den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibungen im Prospekt und Katalog sowie den weiteren Vereinbarungen insbesondere in der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. 3.2 Prospekt- und Katalogangaben sind für Ehlebus bindend. Ehlebus behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss Änderungen der Prospekt- und Katalogangaben sowie von Preisangaben zu erklären, über welche der Kunde vor Vertragsabschluß informiert wird. 3.3 Nebenabreden (beispielsweise Sonderwünsche des Kunden), welche den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Ehlebus.

4. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, welche nach Vertragsabschluß notwendig werden, nicht vorhersehbar waren und die vom Kunden nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Ehlebus gestattet, soweit solche Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt. 4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Ehlebus eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den Kunden anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung von Ehlebus über die Änderung der Reiseleistung Ehlebus GmbH gegenüber geltend zu machen.

5. Reiserücktritt des Kunden (Stornierungen)

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise schriftlich zurücktreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter oder der Buchungsstelle. 5.2) Rücktritt bei Bustagesfahrten:

Bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
14. - 07. Tag vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises
06. - 03. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
ab 02. Tag vor Reisebeginn 95 % des Reisepreises


Die Mindeststornierungsgebühr beträgt unabhängig vom Stornierungszeitpunkt immer 30,00 €.

d) Rücktritt bei mehrtägigen Busreisen

Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch 50,00 €
29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
14. - 07. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
06. - 03. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises
ab 02. Tag vor Reisebeginn 95 % des Reisepreises


Die Mindeststornierungsgebühr beträgt unabhängig vom Stornierungszeitpunkt immer 50,00 €.

6. Änderungen / Umbuchungen durch den Kunden, Ersatzpersonen

6.1 Änderungen des vereinbarten Reiseinhaltes oder Umbuchungen sind nach Abschluss des Reisevertrages nur als Rücktritt vom Reisevertrag gemäß vorstehender Ziff. 5. und nachfolgender Neuanmeldung möglich. 6.2 Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, der statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Ehlebus kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt und / oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Ehlebus kann dem Eintritt des Dritten des Weiteren dann widersprechen, wenn in der Reise Flugleistungen, Fährleistungen / Schifffahrtsleistungen und / oder Bahnleistungen enthalten sind, die Tickets des Kunden hierfür nicht übertragbar sind und für den vorgesehenen Reisezeitraum Tickets für den Dritten nicht mehr beschafft werden können.

7. Rücktritt / Kündigung durch Ehlebus, Mindestteilnehmerzahl

7.1 Ehlebus kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen: a) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn in der Reisebeschreibung (Prospekt/Katalog) und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl für die gebuchte Reise hingewiesen wird und diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird b) wenn Ehlebus vor Reiseantritt Kenntnis von wichtigen, in der Person des Kunden liegenden Gründen erhält, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen c) wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Ehlebus nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass Ehlebus die weitere Durchführung des Reisevertrages nicht zugemutet werden kann (infolge beispielsweise im Gastland verbotener oder unerwünschter Handlungen des Kunden wie z. B. Fotografieren von Militäranlagen, Fotografieren muslimischer Frauen, Essen, Trinken im Ramadan in der Öffentlichkeit etc.). 7.2 Die Rücktrittserklärung von Ehlebus im Falle des Rücktritts wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet. Der Kunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Ehlebus in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Kündigungserklärung Ehlebus gegenüber geltend zu machen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, erhält er den von ihm auf den Reisepreis bereits bezahlten Betrag unverzüglich zurückerstattet. 7.3 Bei Kündigung wegen wichtiger in der Person des Reisenden liegenden Gründen oder bei Rücktritt wegen nachhaltiger Störung oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden, behält Ehlebus den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Ehlebus muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Ehlebus aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erzielt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde. Für den Ausspruch der Abmahnung und / oder den Ausspruch der Kündigung wird Ehlebus durch die jeweilige Reiseleitung vertreten.

8. Gewährleistung und Abhilfe

8.1 Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Die Abhilfe besteht nach Wahl von Ehlebus in der Beseitigung des Reisemangels oder der Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung. 8.2 Ist die Reise mangelhaft und leistet Ehlebus GmbH nicht innerhalb der vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und von Ehlebus den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung durch den Kunden bedarf es nicht, wenn Ehlebus die Abhilfe verweigert oder wenn ein besonderes Interesse des Kunden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt. 8.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Vorschriften der §§ 638 Abs. 3 und 4 BGB finden entsprechende Anwendung. Das Recht des Kunden auf Herabsetzung des Reisepreises besteht nicht, soweit der Kunde schuldhaft die Anzeige des Mangels unterlassen hat. 8.4 Wird die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet Ehlebus trotz entsprechender Beanstandung mit angemessener Fristsetzung des Kunden innerhalb dieser Frist keine Abhilfe, kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Ehlebus erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von Ehlebus GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Bei berechtigter Kündigung kann Ehlebus für erbrachte oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen, es sei denn, diese Leistungen haben infolge der Aufhebung des Reisevertrages für den Kunden kein Interesse. Ehlebus hat die infolge der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Ist die Rückbeförderung des Kunden vom Reisevertrag mit umfasst, hat Ehlebus den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten trägt Ehlebus. 8.5 Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Ehlebus nicht zu vertreten hat.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Die vertragliche Haftung von Ehlebus für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Ehlebus GmbH für einen dem Kunden entstandenen Schaden alleine wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2 Ein Schadensersatzanspruch gegen Ehlebus ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 9.3 Schadensersatzansprüche gegen EBT wegen mangelhafter Reisevermittlungsleistungen sind auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

10. Ausschlussfrist und Verjährung

10.1 Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ehlebus geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche des Kunden gegen Ehlebus nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert war. 10.2 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren mit Ablauf eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

11. Mitwirkungspflicht des Kunden, paß-, visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Der Kunde wird insbesondere darauf hingewiesen, sich über eventuell bestehenden Reisebeschränkungen zu informieren (z. B. unter www.auswaertiges-Amt.de). 11.2. Der Kunde ist gehalten, Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Reiseleitung oder der lokalen Agentur oder gegenüber dem Reiseveranstalter zu rügen. Die jeweils Angesprochenen sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, die Beanstandung des Kunden entgegengenommen zu haben. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht schuldhaft nicht nach, stehen ihm insoweit Ansprüche gegen den Reiseveranstalter nicht zu. 11.3 Bei Verlust und Beschädigung sowie Verspätungen von Reisegepäck ist umgehend der Reiseveranstalter bzw. dessen Reiseleitung, vor allem aber das Beförderungsunternehmen zu benachrichtigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Im Falle nicht rechtzeitiger Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes. 11.4 Ehlebus GmbH weist den Kunden über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt hin, welche für deutsche Staatsangehörige (ohne Besonderheiten wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften etc.) für das jeweilige Reiseland gelten. Für Angehörige anderer Saaten gibt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft. Ehlebus haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstigen Bescheinigungen, auch wenn der Kunde Ehlebus mit deren Besorgung beauftragt hat, es sei denn Ehlebus hätte die Verzögerung oder Nichterteilung solcher Unterlagen zu vertreten.

12. Gerichtsstand

12.1 Der Kunde kann Ehlebus an dessen Sitz in Heidelberg verklagen. 12.2 Für Klagen von Ehlebus gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, sofern es sich nicht um Kaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Ehlebus GmbH maßgeblich.

13. Sonstiges

13.1 Alle von Ehlebus erfassten Daten, die der Kunde im Rahmen seiner Reiseanmeldung an Ehlebus weitergeleitet hat, werden nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Betreuung des Kunden und zur Reiseabwicklung verwendet und gespeichert. 13.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit der Reisebedingungen und / oder des Reisevertrages im Übrigen.

Disclaimer – rechtliche Hinweise Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Reiserücktrittskostenversicherung und andere Versicherungen

a) Um Rücktrittskosten abzudecken, empfiehlt der Reiseveranstalter den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung. Ebenfalls wird der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Eine einmal abgeschlossene Versicherung kann nachträglich nicht storniert werden. b) Beim Abschluss der Versicherung über den Reiseveranstalter, ist der Reiseveranstalter lediglich Vermittler zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Reisenden. Der Versicherungsvertrag kommt daher zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter zustande. Daher sind etwaige Ansprüche gegen den Reiseveranstalter aus dem Versicherungsvertrag ausgeschlossen.